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Die Photovoltaik-Anlage - Fördermittel, Vergütung, Wartung

Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, muss Einiges beachten: Das wichtigste Förder­instrument ist das Erneuer­bare Energien­gesetz (EEG), das zwischen kleinen PV-Anlagen auf Ein­familien­häusern und größeren Anlagen unter­scheidet. Die Höhe der Ver­gütung ist vom Zeit­punkt der Inbetrieb­nahme ab­hängig und wird 20 Jahre lang gezahlt. Die Mon­tage einer Photo­voltaik-Anlage erfordert spezi­fisches Fach­wissen und sollte nur von Fach­betrieben aus­geführt werden. Darüber hinaus muss die Anlage und - falls vor­handen - auch der Batterie­speicher bei der Bundes­netz­agentur ins Markt­stamm­daten­register ein­getragen werden. Wir sind Ihr Photovoltaik-Profi aus Stadtlohn - sprechen Sie uns an.

Zwei Monteure mit Schutzhelmen installieren eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach bei sonnigem Wetter.
Quelle: OBO Bettermann

Wir sind für Sie da!


Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?

Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, muss einiges beachten: Das wichtigste Förder­instrument ist das Erneuer­bare Energien­gesetz (EEG), das zwischen kleinen PV-Anlagen auf Ein­familien­häusern und größeren Anlagen unter­scheidet. Die Höhe der Ver­gütung ist vom Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme ab­hängig und wird 20 Jahre lang gezahlt. Die Mon­tage einer Photo­voltaik-Anlage erfordert spezi­fisches Fach­wissen und sollte nur von Fach­betrieben aus­geführt werden. Darüber hinaus muss die Anlage - und falls vorhanden - auch der Batterie­speicher bei der Bundes­netz­agentur ins Markt­stamm­daten­register ein­getragen werden.

Steuerfreiheit

Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privat­haushalte die kom­plette und grund­sätz­liche Steuer­freiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäu­den bis 15 kWp. Die Steuer­befreiung gilt unab­hängig von der Verwen­dung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produ­zierte Strom voll­ständig in das öffent­liche Netz ein­gespeist wird.

Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Aus­gaben, die in Zusammen­hang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebs­ausgaben oder Werbungs­kosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Auf­wendungen (ein­schließ­lich der AfA) für eine Photo­voltaik­anlage ein­kommen­steuerlich unbeacht­lich.

Für alle Photovoltaik­anlagen, die bereits vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Besteuerungs­grundsätze noch für alle Jahre bis ein­schließ­lich 2022 weiter.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Ein­fuhr und die Installation einer PV-Anlage ein­schließlich eines Strom­speichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Mon­tage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatz­steuer belastet werden.

Förderung für Photo­voltaik im Garten

Künftig können unter bestimmten Voraus­setzun­gen auch Photo­voltaik-Anlagen geför­dert werden, die nicht auf einem Haus­dach instal­liert sind. Verfol­gen Sie dies­bezüg­lich die aktuellen Ent­wick­lungen.


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